Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen? Dann ist die Vertretung durch einen Anwalt von existentieller Bedeutung. Im Ermittlungsverfahren und auch im folgenden Strafverfahren stehen Sie allein der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegenüber. Ohne anwaltliche Vertretung fällt es schwer, dem Justitzapparat gegenüber seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Ihnen fehlt die Einsicht in die Ermittlungsakte. Daher wissen Sie nicht, was die Staatsanwaltschaft Ihnen beweisen kann. Jeder Versuch sich zu rechtfertigen birgt die Gefahr etwas zuzugeben, was der Ankläger nicht beweisen kann.
Wenden Sie sich daher an mich, den Fachanwalt für Strafrecht, bevor Sie sich in irgend einer Form zum Vorwurf äußern.
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Die Polizei oder Staatsanwaltschaft lädt Sie vor oder Sie werden mit einem Haftbefehl konfrontiert? Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie mit dem Strafrecht in Berührung kommen, ist professionelle rechtliche Hilfe entscheidend. Ob als Beschuldigter, Angeklagter oder sogar als Opfer einer Straftat – in jedem Fall benötigen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite. Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung mit der notwendigen Sachkenntnis, Diskretion und Entschlossenheit – im Ermittlungsverfahren ebenso wie vor Gericht.
Wer mit einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder einem Strafbefehl konfrontiert wird, steht oft unter enormem Druck. Die Konsequenzen können schwerwiegend sein – von einer Geldstrafe über eine Freiheitsstrafe bis hin zu Eintragungen im Führungszeugnis. Als Ihr Strafverteidiger wahre ich Ihre Rechte im gesamten Strafverfahren und entwickle eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel: Freispruch oder Einstellung des Verfahrens.
Bereits im Vorverfahren begleite ich Sie kompetent, sichere Akteneinsicht, stelle Beweisanträge und prüfe die Strafbarkeit einzelner Handlungen genau. Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie engagiert vor dem Amtsgericht, Landgericht oder in besonders schweren Fällen vor dem Schwurgericht. Auch bei Pflichtverteidigung übernehme ich Ihre Interessenvertretung – mit dem Ziel, das Strafmaß zu reduzieren oder eine Bewährungsstrafe zu erwirken.
Auch bei vermeintlich geringfügigen Straftaten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder unterlassener Hilfeleistung drohen empfindliche Sanktionen. Deshalb gilt: Jede strafrechtliche Anschuldigung ist ernst zu nehmen.
In strafrechtlichen Notfällen bin ich für Sie erreichbar – telefonisch oder persönlich in meiner Kanzlei. Lassen Sie keine Zeit verstreichen, denn in Strafsachen zählt jeder Schritt. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Charlottenburg – ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Rechte und Ihre Zukunft ein.